Schluß mit Lustig: Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Wie verschiedene Nachrichtenportale verkünden, so geht die Staatsanwaltschaft gegen das Gerichtsurteil (2 Jahre, Gefängnis) in Berufung. Damit kann das ursprüngliche Urteil noch schlimmer ausfallen. Und wer kann es der Staatsanwaltschaft verdenken. Während Rainer sich noch während der Gerichtsverhandlung einsichtig zeigte und laut einiger Quellen sogar sich bei einem seiner Opfer entschuldigen wollte, so machte er in seinen Streams und Videos nach der Gerichtsverhandlung vom 21.10.21 eine 180 Grad wende und sprach vom genannten Opfer als den größten Clown und gab sich des Urteils wegen überhaupt nicht einsichtig.

Quelle: Zeit Online

Zum Blog-Beitrag des Gerichtsurteils

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

6 + 5 =